Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat im Jahr 2012 die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 144 beschlossen. Planungsaufgabe war es, innerhalb des Gemeindegebiets einen Standort für kleinere mittelständische Unternehmen mit besonderen Standortanforderungen (Betriebe auf kleinteilig zugeschnittenen Grundstücken mit qualitativ hochwertigem Nutzungsprofil) räumlich zusammengefasst auszuweisen und möglichst effektiv zu erschließen. Der Bebauungsplan ist seit 2014 rechtsverbindlich.