Gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 55, Abs. 2 soll Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert werden. Erst im Ausschluss dieser Möglichkeit sind weitere Methoden zu untersuchen.
Deshalb wurden mittels gestörter 7 Bohrsondierungen, 5 Rammsondierungen und 5 Doppelringinfiltrationen im Feldversuch Bodenart, Lagerungsdichte, Grundwasserstand und Versickerungsfähigkeit bestimmt.